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Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist, ähnlich wie das Strafrecht, ein vom Staat ausgehendes Sanktionenrecht. Wird eine rechtliche Regelung verletzt, wird dies in Deutschland als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Diese ist definiert als Gesetzesübertretung, die nach rechtlicher Bestimmung eine Geldbuße vorsieht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das OWiG, gibt dabei unter anderem die Höhe der Geldbuße sowie den Geltungsbereich einer Ordnungswidrigkeit vor. Der Mindestbetrag der Buße ist dabei in § 17 mit fünf Euro festgelegt, die höchste zu zahlende Geldbuße beträgt, sofern von gesetzlicher Seite nichts anderes festgelegt ist, maximal eintausend Euro. In der Regel muss die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen werden, eine fahrlässige Übertretung wird nur dann geahndet, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist. Oft handelt es sich bei diesen Ordnungswidrigkeiten um Falschparken, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Fahren bei einer roten Ampel – sie sind also in zahlreichen Fällen eng mit dem Verkehrsrecht verknüpft.

Ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, ist natürlich vom individuellen Sachverhalt abhängig. Die Anwaltskanzlei Gress hat es sich zur Aufgabe gemacht, umstrittene Ordnungswidrigkeiten zu klären und zu verhindern, dass aus einer Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren wird und damit rechtliche Konsequenzen entstehen können. Der frühzeitige Kontakt zur Anwaltskanzlei ist hier also besonders wichtig, denn bei einem Einspruch gegen das Verfahren müssen die gesetzlich geregelten Fristen und vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten werden. Die formal richtigen Vorgaben sowie die rechtzeitige Einreichung des Einspruchs übernimmt Ihr Anwalt für Sie, aber auch eine umfassende Beratung nach eingehender Akteneinsicht gehört zum Repertoire unserer Kanzlei.